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JETZT EINSPRACHE ERHEBEN!

Ortsplanrevision: Feusisgarten soll Mischzone mit Wohnnutzung werden

Die Gemeinde Feusisberg hat die Ortsplanrevision öffentlich aufgelegt. Zur Einsprache ist jedermann berechtigt. Einsprachen sind bis zum 30. Juni schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

🔗 Öffentliche Auflage auf der Webseite der Gemeinde

02_2025.04.24_Baureglement.pdf

01_2025.04.24_Zonenplan.pdf

05_2025.04.24_Erläuterungsbericht.pdf

BeilageA_2025.04.24_Quartiersteckbriefe.pdf

Weitere Dokumente finden Sie auf der Seite der Gemeinde.

 

Unser Infoblatt und Vorlagen

Ortsplanrevision-Info mit Einspracheformular (PDF)

Vorlage-Einsprache (Word)

Ausführliche, juristisch formulierte Vorlage (Word)

Inhalt der Ortsplanrevision

Gegenstand der überarbeiteten Ortsplanung bilden der Zonenplan mit Baureglement und die Erschliessungspläne mit Erschliessungsreglement. Die Revision beinhaltet Um- und Aufzonungen ("Verdichtung nach Innen") sowie Einzonungen neuer Wohn- und Arbeitszonen. Wichtige konkrete Änderungen sind:

  • Die Ausnützungsziffer wird für Kernzone, Wohnzonen, Gewerbezone erhöht (Baureglement S. 30)

  • Die Zone für Ein- und Zweifamilienhäuser (E2) wird ersetzt durch eine Wohnzone W2a mit Ausnützungsziffer 0.5 (statt bisher 0.35, das ist eine Erhöhung um 42%).

 

Feusisgarten wird faktische Mischzone mit Wohnnutzung

​Für den Feusisgarten relevant ist folgende entscheidende Änderung des Baureglementes, Art. 38 Spezialzonen Biberbrugg, Feusisgarten, Panorama:

1 Die Spezialzonen dienen der touristischen Nutzung wie Hotels, Apparthotels, Restaurants, Tagungslokalitäten und Ausbildungsstätten mit den dafür zugehörigen Büros. Der Wohnanteil ist auf maximal 20 % beschränkt.

Das Baureglement sieht heute für den Feusisgarten nur die touristische Nutzung vor. In der aufgelegten Ortsplanrevision soll die Touristik-Spezialzone in eine faktische Mischzone mit max. 20% Wohnanteil umgewandelt werden.

 

Der eingereichte Gestaltungsplan für das neue Feusisgarten-Projekt sieht schon jetzt einen Anteil von 20% für «Wohnungen mit Erstwohnsitznahme» vor. Beim Feusisgarten handelt es sich um eine Inselbauzone ausserhalb der dauerhaften Siedlungsbegrenzung. Neue Wohnbauten ausserhalb der Siedlungsbegrenzung führen zu einer weiteren Zersiedelung und verstossen gegen das grundlegende Konzentrationsprinzip in der Raumplanung. Offenbar soll mit der Ortsplanrevision die Wohnnutzung im Gestaltungsplan nachträglich legitimiert werden.

Unsere Pluralinitiative richtet sich gegen die überrissene Grösse des Projektes. Die Umwandlung in eine faktische Mischzone mit Wohnnutzung ist nicht zulässig, und der Wohnungs­anteil animiert zu möglichst grossem Bauen. Wir werden deshalb Einsprache gegen diese Änderung erheben.

Wir rufen auch die Bevölkerung dazu auf, Einsprache im Rahmen der aufgelegten Ortsplanrevision zu erheben. Dazu stellen wir nachstehende Vorlagen zur Verfügung. Bitte ändern und ergänzen Sie die Vorlagen nach Ihrem Belieben! Eingabefrist ist der 30. Juni 2025. Vorlagen:

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© IG Pro Feusisgarten

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